Freitag, 17. Oktober 2025

Einladung zur Gründung des Trägervereins

Das Bild zeigt symbolisch einen Ausrufer
  Neuer Termin zur Gründungsveranstaltung ist der 2. Dezember 2025 - 18:00 .. im Bürgerhaus gegenüber dem Langenhorner Markt Bahnhof (Tangstedter Landstraße 41).

Alle Vereine Langenhorns und interessierte Personen sind herzlich eingeladen zur Gründung des Trägervereins 'Ein Haus für Alle'.

Grafik unter CC-Lizenz 

Samstag, 4. Oktober 2025

Öffentliche Informations-Veranstaltung: Planung zur Verwendung des Gebäudes

 am Dienstag, 14.Oktober 2025, 19:00 Uhr

in der Aula des Gymnasiums Alstertal, Erdkampsweg 89, 22335 Hamburg 

Es informieren: das Bezirksamt Hamburg-Nord Sozialbehörde 
und F&W Fördern und Wohnen AöR 

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 Auf dem ehemaligen Europcar-Gelände in der Tangstedter Landstraße 81 ist der Bau einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft für Asyl- und Schutzsuchende sowie für wohnungslose Menschen geplant. Im Erdgeschoss soll ein Kulturzentrum entstehen.
 
  Anwohner:innen und Interessierte sind zahlreich erschienen. Es wurden tw. kritische Fragen gestellt und manchmal auch hitzig debattiert.

OSM - Karte

Gymnasium Alstertal

 

Startschuss für die Etablierung eines Kultur- und Sozialzentrums in Langenhorn

 08.07.2025 gemeinsamer Antrag der CDU-Bezirksfraktion, SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion.
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 Startschuss für die Etablierung eines Kultur- und Sozialzentrums in Langenhorn

 Aus diesem Grund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

1. Die  Bezirksamtsleitung  wird  gebeten,  mit  dem  Langenhorner  Bürger-  und  Heimat-
verein  sowie  dem  verantwortlichen  Träger  F&W  Fördern  &  Wohnen  AöR  in  einen 
zielgerichteten Austausch darüber zu treten, wie zunächst die Erdgeschossfläche im 
ehemaligen EuropCar-Gebäude an der Tangstedter Landstraße 81 als eine Interims-
lösung für ein Kultur- und Sozialzentrum genutzt werden kann.

2. Im Rahmen dieser Klärung soll auch geprüft werden, 
- in welcher Höhe und in welcher Form die finanziellen Mittel für den Ausbau der 
Erdgeschossfläche  zum  Zweck  der  angedachten  kulturellen  und  sozialen  Nut-
zung zur Verfügung gestellt werden, 
- wer der Ankermieter dieser Fläche sein soll und
- in welcher Form die Fläche von wem genutzt werden soll.

3. Zudem  soll  nach  den  Prüfungen  und  den  erforderlichen  Grundsatzentscheidungen 
mit  allen  in  Betracht  kommenden  Möglichkeiten  die  Finanzierung  des  Betriebs  der 
beschriebenen Fläche als Kultur- und Sozialzentrum jedenfalls als Interimslösung so 
lange sichergestellt werden, bis die Frage eines dauerhaften Kultur- und Sozialzen-
trums bestenfalls auch auf dem Geländer an der Tangstedter Landstraße geklärt ist. 
Im Rahmen der laufenden Diskussion zur Entwicklung eines Stadtteilentwicklungs-
konzeptes soll diese Frage unterstützend in geeigneter Weise aufgegriffen werden.